Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt,daß zum Erwerb oder Verkauf,zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,sowie zur Kreditaufnahme von mehr als 100 EURO ( in Worten einhundert EURO ) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.