Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfts über Grundstücke und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden oder anderen dinglichen Rechten an vereinseigenen Grundstücken bedarf es der Mitzeichnung eines weiteren Vorstandsmitglieds (oder eines Beisitzenden).