Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für laufende Rechtsgeschäfte von mehr als 10.000,00 EUR; zum Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie zum Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über vereinseigene Grundstücke und vereinseigene grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.