Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ausgaben bis 300,00 EUR können die beiden Vorsitzenden tätigen, Entscheidungen bei Anschaffungen bis 1.300,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Vorstandschaft, bei einem Betrag über 1.300,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.