Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften bis 3.000 EUR sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam entscheidungsberechtigt, Beträge zwischen 3.000 und 5.000 EUR bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des gesamten Vorstandes, bei Beträgen über 5.000 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung notwendig.