Vereinsregister des Amtsgerichts Landshut
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 2
VR 395
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Eisstockclub Weng (EC Weng) e.V.
b)
Weng
a)
Der Erste Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, die
anderen beiden Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert
von mehr als 250 DM oder zu Grundstücksgeschäften
jeder Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen
der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses
und, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der
vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung
bedarf.
b)
Vorstand:
Schmid, Maria, Angestellte, Hörmannsdorf
Erster Vorsitzender:
Sedlmaier, Hubert, Weng, *XX.XX.1956
Vorstand:
Schmid, Johannes, Weng, *XX.XX.1953
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 01.12.1978
a)
29.10.2003
Waldmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
27.04.1979.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3 SB;
2
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schmid, Maria, Angestellte, Hörmannsdorf
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Sedlmaier, Hubert, Weng, *XX.XX.1956
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schmid, Johannes, Weng, *XX.XX.1953
Gewählt:
Erster Vorsitzender:
Wieselsberger, Josef, Weng, Ortsteil Hörmannsdorf,
*XX.XX.1968
Gewählt:
Vorstand:
Brunner, Richard, Weng, Ortsteil Hösacker, *XX.XX.1970
Gewählt:
Vorstand:
Haubner, Thomas, Weng, Ortsteil Hörmannsdorf,
*XX.XX.1968
a)
13.04.2018
Seiler-Gaßner
b)
Protokoll Bl. 49 (52)
Abruf vom 27.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Landshut
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 395
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
3
a)
Der Erste Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, die
anderen beiden Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert
von mehr als EUR 1.000,00 oder zu
Grundstücksgeschäften jeder Art einschließlich der
Aufnahme von Belastungen der vorherigen Zustimmung
des Vereinsausschusses und, wenn dieser eine
Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedarf.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde u.a. die Vertretungsbeschränkung der Vorstandschaft geändert.
a)
10.07.2020
Hastreiter
b)
Beschluss Bl. 57, 58;
Neue Satzung Bl. 59.
Abruf vom 27.12.2024