| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für folgende Geschäfte ist die schriftliche Zustimmung des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. erforderlich: Satzungsänderungen, Auflösung des Verbandes, Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe des Eigentums an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken, Aufnahme oder Gewährung von Darlehen mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000 Euro, Annahme oder Ausschlagung von Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnissen im Wert von über 50.000,- EUR, Abgabe von Bürgschafts-, Patronats- und Garantieerklärungen jeder Art, Errichtung und Schließung, sowie wesentliche - insbesondere inhaltliche - Umgestaltung sozial-caritativer Dienste und Einrichtungen, Ausgliederung von Teilbereichen oder Beteiligung an Teilbereichen verbandlicher Caritas durch die Gründung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, Stiftungen und Tochterunternehmen, konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Übernahme der Betriebsträgerschaft, des Betriebs oder der Betriebsführung von Einrichtungen und Diensten, Einleitung von Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen und kirchlichen Gerichten sofern der Streitwert mehr als 50.000 Euro beträgt und es sich nicht um Eilverfahren oder Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt, sämtliche Beschlüsse des Verbandes als Beteiligter ausgegliederter rechtlich selbständiger Gesellschaften, Stiftungen oder Tochterunternehmen, sofern der Verband die Stimmenmehrheit hat. |