Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass es zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als EUR 200,00 bis EUR 500,00 der Zustimmung des gesamten Vorstands bedarf. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als EUR 500,00 bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.