| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis der Vorstände ist in der Weise beschränkt, dass nachfolgend aufgeführte Rechtsgeschäfte der vorherigen einstimmigen Zustimmung des Vorstandes bedürfen: a) Rechtsgeschäfte, an denen ein Vorstandsmitglied beteiligt ist, b) Aufnahme von Darlehen, c) Erwerb,Veräußerung, Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten; ausgenommen hiervon ist der Erwerb mittels Schenkung oder Erbfolge von Grundstücken sowie deren Verkauf, sofern der Wert des Grundstückes im Einzelfall den Betrag von EUR 1 Mio. nicht übersteigt, d) Abschluss von Bürgschaftsverträgen und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld zum Gegenstand haben, e) Eingehen von finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche im Einzelfalle den Betrag von EUR 100.000,-- überschreiten. Die Anschaffung von Mitteln für den laufenden Betrieb des Radiosenders sind von diesem Betrag ausgenommen, müssen aber budgetiert oder durch das laufende Budget abgedeckt sein. |