Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Erwerb, Veräußerung, Belastung, sonstige Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Kreditaufnahme von mehr als 25.000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.