Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Gesamtvolumen über 2.000,00 € netto, für den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, für den Abschluss von Arbeitsverhältnissen und für den Abschluss von Grundstücksgeschäften ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.