Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb, zum Verkauf, zur Belastung oder zu sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.