Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, im Übrigen wird der Verein durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,-- EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.