Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter muß der Erste Vorsitzende oder der Zweite Vorsitzende sein. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand durch Beschluß gemäß § 10 der Satzung zugestimmt hat