Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorherige Genehmigung des Vorstands und des Beirats ist notwendig bei Rechtsgeschäften über 500,-- EUR, es sei denn, diese sind in dem letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Budget oder Haushalt eingeplant, sowie bei Einstellung und Entlassung von Angestellten mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten im Sinne des Einkommenssteuerrechts. Vorherige Genehmigung der Mitgliederversammlung ist notwendig bei Belastungen des Grundvermögens des Vereins oder bei Aufnahme von Darlehen, es sei denn, Belastung oder Darlehen sind im letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Jahresbudget und dem Finanzplan aufgeführt.