Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder der Vizepräsident, vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte über 50.000,00 DM und für Einstellungen von Personen deren Brutto-Jahresgehalt 50.000,00 DM übersteigt, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.