VR 844 AG Hof · aktuell
Strukturierte Informationen
Vineyard-Gemeinde in Hof (Evangelische Freikirche) e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Hof (D4501V)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
844
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 27.04.1993 zuletzt geändert am 05.05.1997
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 25.05.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 16ff SB;
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl. 38 SB; Neue Satzung Bl.41 ff SB.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl. 56 SB; Neue Satzung Bl. 60ff SB;
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl. 74 ff SB; Neue Satzung Bl. 85 ff SB.
Abruf Uhrzeit
05:11:12
Abruf Datum
2025-09-18
Letzte Eintragung
2024-05-06
Anzahl Eintragungen
6
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2018-07-12
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1993-04-27
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Vineyard-Gemeinde in Hof (Evangelische Freikirche) e.V.
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: eingetragener Verein (e.V.) (211000)
Sitz › Ort
Hof
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich nach § 26 BGB. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), a. dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als Euro 500,- sowie außerdem zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist; b. dass zum Abschluss oder Kündigung eines Arbeits- oder Dienstvertrages die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist; c. dass für Geschäfte ab einem Wert von Euro 2.000,- die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfoderlich ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreters im Amt den Ausschlag; d. dass bei Zahlung einer monatlichen, angemessenen Vergütung an Personen, die für den Verein in größerem Umfang tätig sind i.S.d. § 9 Abs. 2, von mehr als Euro 450,-- die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.