Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Zu Rechts- geschäften über 150,00 EUR ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes i.S.v. § 8 der Satzung erforderlich.