Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500.-- Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.