Der 1. Vorsitzende vertritt allein, die weitern Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte des 1. Vorsitzenden von über 150,00 EUR bedürften der Zustimmung des Vereinsausschusses, falls dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Rechtsgeschäfte des Vorstandes von über 1000 EUR bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses, falls dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.