Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites ab 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.