Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu belastenden Rechtsgeschäften von mehr als 1000 Euro im Einzelfall und Immobiliengeschäften muß der Gesamtvorstand, belastenden Rechtsgeschäften von ingesamt über 10000 Euro im Einzelfall die Mitgliederversammlung vorher zustimmen, es sei denn, es handelt sich um unaufschiebbare Notmaßnahmen.