Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Geschäftswert von über 1500 Euro belasten, ist die vorherige Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Falls dieser eine Entscheidung ablehnt, bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Grundstücksgeschäfte einschließlich Grundstücksbelastungen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung.