| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Geschäftsführer nur in seinem Aufgabenbereich. Der Aufgabenbereich des Geschäftsführers umfasst Geschäfte der laufenden Verwaltung, Planung und Organisation, Personal, Finanzen, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und gesamtpädagogische Verantwortung laut Stellenbeschreibung. Vom Aufgabengebiet des Geschäftsführers sind ausgenommen: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss von sonstigen Verträgen (auch Miet- und Pachtverträge) mit wiederkehrenden Leistungen von mehr als 1.000 EUR monatlich, Errichtung und Auflösung von Einrichtungen und Diensten, Eingehen von Bürgschaften, Übernahme von Darlehensverpflichtungen und Wechselverbindlichkeiten, Erwerb, Veräußerung und Verpfändung von Gegenständen von mehr als 10.000 EUR. |