Besteht der Vorstand aus einer Person, wird der Verein durch diesen allein vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Zu Rechtsgeschäften über 500,00 EUR bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Gleiches gilt für das Eingehen von Verbindlichkeiten, der Erwerb, die Belastung und Veräußerung von Grundstücken sowie der Abschluss von Verträgen bzw. Vereinbarungen (auch Wahlvereinbarungen). Der Vorstand ist in der Eingehung von Verbindlichkeiten auf das vorhandene Vereinsvermögen beschränkt.