Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vom vertretungsberechtigten Vorstand dürfen rechtsge- schäftliche Verpflichtungen nur bis zur Höhe von 1.000,00 Euro eingegangen werden. Zum Eingehen von Verpflich- tungen über besagte 1.000,00 Euro hinaus bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.