Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,00 EUR im Einzelfall, für den Abschluss von Dauerschuldverhältnissen im Jahresgeschäftswert von mehr als 5.000,00 EUR und für den Verkauf und den Erwerb von Grundstücken, sowie die Eintragung von dinglichen Belastungen ein Beschluss des Gesamtvorstands erforderlich ist.