Vereinsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg
Nummer des Vereins:
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VR 845
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Delphin Stockstadt 1990 e.V.
b)
Stockstadt/Main
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Das Eingehen von
Rechtsverbindlichkeiten ist vorbehalten: a) dem 1.
Vorsitzenden alleine bis zu einem Betrag von 500,00
DEM, b) dem 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam bis zu
einem Betrag von 1.000,00 DM. Der Gesamtvorstand ist
von solchen Verbindlichkeiten zu unterrichten. Bei über
1.000,00 DEM bedürfen die Vorsitzenden der
Zustimmung des Gesamtvorstandes.
b)
1. Vorsitzender:
Uhrig, Wolfgang, Stockstadt, *XX.XX.1958
2. Vorsitzende:
von Kummer, Christine, geb. Kunkel, Stockstadt,
*XX.XX.1965
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 17.05.1990
a)
16.07.2002
Thoma
b)
Tag der ersten Eintragung:
10.09.1990.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 5-8 So.
2
b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
von Kummer, Christine, geb. Kunkel, Stockstadt,
*XX.XX.1965
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Schönig, Volker, Steinfurt, *XX.XX.1977
a)
10.10.2003
Meyer
3
b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Schönig, Volker, Steinfurt, *XX.XX.1977
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Freudenberger, Frank, Großostheim, *XX.XX.1973
a)
15.06.2009
Hörst
4
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist
vorbehalten:
a) dem 1. Vorsitzenden alleine bis zu einem Betrag von
500,00 EUR,
b) dem 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam bis zu einem
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
28.10.2020
Förster
b)
Beschluss Bl. 39 SB;
Neue Satzung Bl. 45-48 SB.
Abruf vom 28.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg
Nummer des Vereins:
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VR 845
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Betrag von 1.000,00 EUR.
Der Gesamtvorstand ist von solchen Verbindlichkeiten zu
unterrichten. Bei über 1.000,00 EUR bedürfen die
Vorsitzenden der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Abruf vom 28.12.2024