Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über 7.500,00 Euro, bei Eingehen von Dauerverpflichtungen über 10.000,00 Euro, bei An- oder Vermietung, Kauf, Verkauf oder Belastung von Immobilien, bei Aufnahme oder Hingabe von Darlehen und bei Übernahme von Bürgschaften benötigt der Vorstand die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung.