Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1., 2. oder 3. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,00 Euro c) Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,00 Euro d) Übernahme von Bürgschaften