Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der 1. Vorsitzende ist berechtigt bis 500 EUR selbständig zu verfügen. Über 500 EUR bedarf es der Entscheidung der Vorstandschaft mit einer 2/3 Mehrheit. Voraussetzung ist, dass das Vereinskonto zu jeder Zeit gedeckt ist. Es darf kein Kredit aufgenommen werden.