Der Vorsitzende vertritt alleine, der Schatzmeister und der Schriftführer sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Verträgen a) mit einem Wert über 500 Euro sowie b) mit wiederkehrenden Leistungen, die in ihrer Summe 500 Euro übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.