| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Kommanditgesellschaft , im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Komplementärin vorzunehmen. |