Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte von mehr als 100 Euro bedürfen der Zustimmung zweier Vorstandsmitglieder. Rechtsgeschäfte von mehr als 250 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.