Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Vertreten wird der Verein durch den Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder den stellvertretenden Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied.