Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 400,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Vorstandschaft durch Mehrheitsbeschluss. Rechtsgeschäfte über den Erwerb, die Belastung und Veräußerung von unbeweglichen Vereinsvermögen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung durch einen 2/3-Mehrheitsbeschluss.