Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.