Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften von unter 300,00 EUR vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln. Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Abweichend davon kann die Mitgliederversammlung dem Vorstand im Vorhinein dazu ermächtigen, Geschäfte in einem zu bestimmenden finanziellen Rahmen ohne weitere Rücksprache zu tätigen.