Vertretungsberechtigt ist das Leitungsteam, bestehend aus drei Mitgliedern. Jeweils zwei Mitglieder vertreten gemeinsam. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vermögens des Vereins unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Kolpingwerkes Deutschland. Dies gilt auch bei Neu- und Umbauten sowie für die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung.