Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, für die Beteiligung an Gesellschaften und für die Aufnahme von Darlehen ab EUR 1000 ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.