Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Kassier. Sie vertreten jeweils einzeln. Jeder von ihnen ist befugt, einmal jährlich über einen Betrag von insgesamt 100,00 EUR zur verfügen. Bei Beträgen über 100,00 EUR ist die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich.