Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich ist.