Der vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand (Präsident), 2.Vorstand (Vizepräsident) und 3.Vorstand (Schatzmeister). Jeder darf einzeln vertreten. Die Vertretungsmacht durch ein Mitglied des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2500 EUR ein 2/3 Beschluss aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.