Vertretungsberechtigt sind der Vereinsvorsitzende, der Stellvertreter des Vorsitzenden, der Vereinskassier, der Schriftführer und die drei Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Ausgaben über 1.000,00 EURO für einen Verwendungszweck erfordern die einfache Mehrheit des Vorstands und können auch telefonisch, mündlich oder per E-Mail beschlossen werden. Ausgaben über 5.000,00 EURO für einen Verwendungszweck erfordern eine Vorstandssitzung mit Protokoll.