Der Vorstand besteht aus mindestens einem und höchstens drei Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten einzeln. Für Dauerschuldverhältnisse oder Ausgaben in Höhe von 500,00 EUR oder mehr ist ein Beschluss des Vorstand erforderlich. Für die Aufnahme eines Kredites ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.