Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und zwei Beisitzer. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten wird der Verein von dem Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.