Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand, dem 2 Vorstand, dem 3. Vorstand, dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Schatzmeister. Der Verein wird durch den 1. Vorstand zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Sollte das Amt des 1. Vorstands nicht besetzt sein, vertreten mindestens zwei der übrigen Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.