Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils allein. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 1.000,00 EUR führen, befürfen der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder.