Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Cafe Leiter und dem Projektleiter. Jeweils drei von ihnen vertreten gemeinsam, darunter mindestens einer der Vorsitzenden oder der Geschäftsführer.