Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln.
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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (075)
Der dem besonderen Vertreter zugewiesene Geschäftsbereich umfasst: - Mitgliederverwaltung und - betreuung - Buchhaltung und Erstellung des Jahresabschlusses gemeinsam mit dem Schatzmeister - Zahlungsverkehr und Abwicklung der Bankgeschäfte - Stellung von Förderungsanträgen - Überlegungen zu und Planung neuer Projekte - Übernahme der organisatorischen Projektleitung - Beauftragung von Lieferanten im Rahmen der Projektabwicklung - Kommunikation und Repräsentation - Personalverantwortung und - führung für die Beschäftigten des Vereins.